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Immobiliensachverständiger

Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Immobiliengutachter? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Bewertung Ihrer Immobilie. Ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Gewerbeobjekt handelt, wir haben das nötige Know-how, um eine umfassende und präzise Bewertung vorzunehmen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich von uns beraten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuellen Anforderungen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und überzeugen Sie sich selbst von unserem erstklassigen Service!

Als unabhängiger Immobiliensachverständiger verfüge ich über langjährige Erfahrung.

Nutzen Sie meine umfangreiche Berufserfahrung zu Ihrem Vorteil. Seit Anfang 2005 übe ich meinen Hauptberuf als Sachverständiger für Immobilien aus und habe mit meinem Gutachterbüro bis heute eine Vielzahl von Objekten in NRW und im gesamten Bundesgebiet bewertet, insgesamt etwa 15.000.

Ich führe Bewertungen für verschiedene Zwecke durch, darunter die Ermittlung von Verkehrswerten, Marktwerterhebungen und Beleihungswerten. Meine Dienstleistungen richten sich hauptsächlich an:

  • Kreditinstitute

  • Versicherungen

  • Bewertungsgesellschaften 

  • Wohnungsbaugenossenschaften 

  • private Auftraggeber

  • Rechtsanwälte 

  • Steuerberater

  • Berufsbetreuer, gesetzliche Betreuer

Zusätzlich habe ich auch alle Immobilien eines kommunalen Auftraggebers bewertet, wobei der Schwerpunkt auf Schulen, Kindergärten, Feuerwehrwachen, Sporthallen, Bürgerzentren und Gaststätten lag.

Ich habe eine breite Palette von Objektarten bewertet, darunter:

 

  • Industrieobjekt

  • Gewerbebetriebe 

  • Wohn- und Geschäftshäuser

  • Mehrfamilienhäuser

  • Ein-/Zweifamilienhäuser

  • Eigentumswohnungen

Als Sachverständiger bin ich für die Bewertung von Immobilien fachlich qualifiziert.


 

Überzeugen Sie sich von meiner fachlichen Qualifikation und meiner langjährigen Berufserfahrung:
 

Ich bin zertifiziert als Sachverständiger für Immobilienbewertung gemäß DIN ISO/IEC 17024, was eine international anerkannte Qualifikation mit Fachkundenachweis ist und gesetzlich anerkannt wird (§ 6 Beleihungswertverordnung). Meine Gutachten werden von allen deutschen Behörden, Gerichten und Finanzämtern akzeptiert.
 

Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie besser einen zertifizierten oder einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen sollten, empfehle ich Ihnen den Artikel "Öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige – Wem gehört die Zukunft?" zu lesen.

Hier werden die Vor- und Nachteile beider Qualitätssicherungssysteme gegenübergestellt, um Ihnen die notwendige Klarheit zu verschaffen.

Meine Zertifizierung wird von verschiedenen Institutionen anerkannt:


 

  • Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

  • Gerichte erkennen die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 an

  • Die Sprengnetter Zertifizierung (ehemals WF-Zert) wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt

  • Die Finanzverwaltung (Finanzamt) erkennt die Gutachten von zertifizierten Sachverständigen an

  • Zertifizierte Sachverständige werden in Gutachterausschussverordnungen mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt.

Siehe hierzu auch:

https://www.sprengnetter.de/seminare-qualifikationen/zertifizierung/anerkennungen/

Seit 2008 wurde ich zum Mitglied des Sprengnetter Expertengremiums für Immobilienwerte im Regierungsbezirk Arnsberg bestellt.

Marktkompetenz

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Das stimmt, der Begriff "Sachverständiger" unterliegt keiner gesetzlichen Zugangsregelung und die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, was dazu führt, dass sich jeder als Sachverständiger oder Gutachter bezeichnen kann, unabhängig von seiner Qualifikation oder Erfahrung.

Am Immobilienmarkt gibt es eine Vielzahl von Stempeln, Abschlüssen, Zertifizierungen und anderen Qualifikationen, die für den Laien oft schwer zu überblicken sind. Es ist wichtig zu beachten, dass es nur zwei Qualifikationen von Sachverständigen gibt, die den Mindestanforderungen des Gesetzgebers genügen: Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, der von den Industrie- und Handelskammern ernannt wird, sowie der nach der internationalen, europäischen und deutschen Norm DIN EN ISO/ICE 17024 personenzertifizierte Sachverständige.

Der Gesetzgeber hat die Qualifikation nach DIN EN ISO/ICE 17024 als Vorgabe für Hypothekenbanken und Kreditinstitute festgelegt, um die Auswahl von Bewertungssachverständigen bei der Ermittlung von Beleihungswerten zu erleichtern. Dies ist in § 6 der Beleihungswertverordnung (BelWertV) festgelegt.

Zertifizierungen sind auf dem Vormarsch:

Viele Auftraggeber sind sich unsicher über die qualitativen und rechtlichen Unterschiede zwischen den beiden Sachverständigentiteln: öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/ICE 17024.

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/ICE 17024 ist ein international anerkanntes Qualitätssicherungssystem und setzt sich immer mehr gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen (öffentliche Bestellung) durch.

Eine bevorzugte Behandlung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Gesetzen und Verordnungen ist nicht mehr zeitgemäß und viele Gesetze und Verordnungen haben diese bereits aufgegeben. Es ist wichtig zu betonen, dass eine solche Bevorzugung auf Dauer nicht durchsetzbar ist.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht immer gleich "Sachverständiger".

Adresse

 Heiduferweg 62,  

44229 Dortmund

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